- Durchschnittskosten
- 1. Begriff: D. sind die durchschnittlich auf eine Leistungseinheit entfallenden Gesamtkosten (⇡ Kosten). Betrachtungsobjekt kann dabei ein einzelner ⇡ Auftrag, ⇡ Kostenplatz, eine einzelne Charge, ⇡ Serie oder ⇡ Kostenstelle, aber auch das Gesamtunternehmen sein.- 2. Ermittlung: Liegt nur eine Leistungsart vor, lassen sich die D. durch eine einfache Division ermitteln (⇡ Divisionskalkulation). Werden mehrere Leistungsarten nebeneinander erstellt, muss man diese rechnerisch vergleichbar machen, etwa indem man die D. einer Beschäftigungseinheit (⇡ Beschäftigung) ermittelt und damit die leistungsartspezifische Inanspruchnahme der Beschäftigung gewichtet.- 3. Bedeutung: Die Ermittlung von D., d.h. die gleichmäßige Belastung einzelner Kalkulationsobjekte, ist vom Grundsatz her das beherrschende Verteilungsprinzip der traditionellen ⇡ Vollkostenrechnung. Es findet sich in allen gebräuchlichen Kalkulationsverfahren (⇡ Kalkulation) und Verfahren zur Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen (⇡ innerbetriebliche Leistungsverrechnung) wieder. Aufgrund der „Gerechtigkeit“ der Kostenverteilung werden die Preise vieler öffentlicher Leistungen in Höhe der D. festgelegt.- 4. Kritik: Zur Ermittlung der D. werden neben ⇡ variablen Kosten (bzw. ⇡ Einzelkosten) auch ⇡ fixe Kosten (bzw. ⇡ Gemeinkosten) den einzelnen Leistungseinheiten zugerechnet. Dies bedeutet jedoch eine Kostenschlüsselung (⇡ Gemeinkostenschlüsselung).
Lexikon der Economics. 2013.